Fester Ansprechpartner
Anforderungen und Rückfragen mit einer verantwortlichen Kontaktperson klären.


Für Privatkunden und Gewerbe in Kamen
Persönliche Gegenstände zuerst sichern, danach den übrigen Haushalt geordnet räumen lassen. Wir stimmen Aufnahme, Abtransport und Übergabe mit der berechtigten Kontaktperson ab.
Ausgewählte Referenzen
Unternehmen und Institutionen, die auf HygaPlus setzen.Bei einer Nachlasswohnung in Kamen müssen Entscheidungen über Möbel, Unterlagen und Erinnerungsstücke zusammengeführt werden. HygaPlus nimmt den Räumungsumfang mit einer dazu berechtigten Person auf. Angehörige und Erben können so festlegen, was bleibt und was für den Abtransport freigegeben ist. Auch Umzug, Pflegeheimeinzug oder Immobilienverkauf können eine Haushaltsauflösung auslösen. Einzelne Wohnräume, Keller oder Garagen sind ebenso anfragbar. Für Unternehmen und Hausverwaltungen werden gewerbliche Bestände mit ihren jeweiligen Freigaben eingeordnet.
Anforderungen persönlich besprechenWohnung, Hausrat und gewerbliche Bestände werden nach Ihrer Freigabe aufgenommen. Der vereinbarte Umfang umfasst Räumung, Abtransport und die zulässigen Entsorgungsaufgaben.






Ein Firmenname ist für die private Anfrage nicht nötig. Entscheidend sind Objektadresse, gewünschte Räumung und eine erreichbare Kontaktperson.

Wohnung, Haus und einzelne Nebenräume passend zum Bedarf räumen lassen.
Haushaltsauflösung und Freigaben mit einer berechtigten Kontaktperson organisieren.
Verbleibende Ausstattung und Übergabe vor Verkauf oder Neuvermietung abstimmen.
Auch gewerbliches Inventar und gemeinsame Objektbereiche mit klarem Auftrag aufnehmen.
Beschreiben Sie die verfügbaren Angaben. Offene Material-, Zugangs- und Umfangsfragen werden gemeinsam geklärt.
Eine berechtigte Person für Auftrag und Freigaben benennen.
Dokumente und Erinnerungsstücke vor Beginn auswählen oder kennzeichnen.
Wohn- und Nebenräume mit Übersichtsaufnahmen beschreiben.
Bleibende Einrichtung und gewünschten Abschluss besprechen.
Der Ablauf
Sie entscheiden über den Bestand. Wir stimmen Aufnahme, Angebot und Durchführung mit Ihnen ab.
Eine berechtigte Person für Auftrag und Freigaben benennen.
Dokumente und Erinnerungsstücke vor Beginn auswählen oder kennzeichnen.
Räumung, Abtransport, zulässige Entsorgung und zusätzliche Reinigung mit nachvollziehbarem Umfang vereinbaren.
Den freigegebenen Bestand zum vereinbarten Termin räumen und das Objekt im abgestimmten Zustand übergeben.
Vereinbarte Kontrollen und Nachweise beziehen sich auf die beauftragten Aufgaben. Rückfragen erreichen eine verantwortliche Ansprechperson. Freigeschaltete Kunden können Dokumente und offene Anliegen im bestehenden HygaPlus Kundenportal verwalten.
Qualitätsprozess ansehen

Auf Ihr Objekt abgestimmt
Wenn Angehörige einzelne Dinge übernehmen, sollte der Stand vor der Ausführung geklärt sein. Für Kamen wird die Räumung auf den danach freigegebenen Bestand bezogen. Die Kontaktperson bündelt Rückfragen und bestätigt die Räumgrenzen. Das individuelle Angebot beschreibt anschließend die Aufgaben bis zur vereinbarten Übergabe, ohne persönliche Entscheidungen über den Nachlass vorwegzunehmen.
Anforderungen abstimmenAntworten für private Haushalte, Angehörige und gewerbliche Auftraggeber.
+49 173 7818989Eine berechtigte Person kann die Beratung und Bestandsaufnahme vorbereiten. Vor der verbindlichen Beauftragung und Ausführung müssen Zuständigkeit und Räumungsfreigabe geklärt sein.
Ja. Sichern oder kennzeichnen Sie diese eindeutig. Die übrigen Gegenstände werden erst nach abgestimmter Freigabe zum Räumungsbestand.
Menge und Art der Gegenstände, Etagen, Zugänge, Tragewege und gewünschte Zusatzarbeiten bestimmen den Aufwand. Sie erhalten ein individuelles Angebot statt eines pauschalen Quadratmeterpreises.
Beschreiben Sie Objektadresse, Räume, Hausrat und Terminwunsch. Fotos helfen bei der ersten Einordnung. Ob eine Besichtigung oder weitere Angaben nötig sind, wird anhand des konkreten Bestands abgestimmt.
Ja. Wohnungen und Häuser können mit den vereinbarten Nebenräumen vollständig aufgenommen werden. Bei Nachlass oder Erbfall wird die Freigabe mit der berechtigten Person geklärt.
Sie legen fest, was bleibt und was geräumt wird. Der freigegebene Bestand wird im vereinbarten Umfang abtransportiert; Entsorgungswege und erforderliche Zuständigkeiten werden entsprechend den Materialien und rechtlichen Vorgaben geklärt.
Eine besenreine Übergabe kann vereinbart werden. Zusätzliche Grund- oder Endreinigung wird nach Zustand und Material als eigener Leistungsumfang angeboten.
Ja. Eine berechtigte Kontaktperson kann Angaben und Entscheidungen bündeln. Zugang, Freigabe und gewünschte Übergabe werden vor der Ausführung gemeinsam abgestimmt.
Persönlich und unverbindlich
Teilen Sie uns Räume, Hausrat und Ihren Anlass mit. HygaPlus berät Sie persönlich und stimmt die nächsten Schritte für Ihr individuelles Angebot ab.